Verkaufsstände , Foodtrucks und Mehrweg-Geschirr an der Fasnacht

Wie kann ich eine Bar, Foodtruck oder Verkaufstand anmelden?

Grundsätzlich sind in der abgesperrten Zone Bewilligungen nur mit Freigabe der LFG möglich.

  • Clique, Verein , Restaurant oder Geschäft in Langenthal ansässig 
  • Traditionell platzierte Vereine oder Gewerbebetreibende
  • Geschäften steht es frei bei der Stadt eine Bewilligung zu beantragen
  • Rückfrage bei der LFG , anschliessend ist standardmässig eine Bewilligung ist bei der Stadt einzuholen

Hinweis zum Mehrweggeschirr

Da einige Cliquen bereits eigenes Mehrwegbecher angeschafft haben, werden wie dies nicht zentral beschaffen.

Ihr findet alle Informationen zum Mehrweggeschirr auf dem Merkblatt im Anhang. Ebenfalls kann das Old Capitol Mehrwegbecher zur Verfügung stellen. Anfragen unter: https://oldcapitol.ch/kontakt.

Wir möchten euch darauf aufmerksam machen, dass beim Einreichen der Gesuche folgendes beachtet werden muss: 

  • Füllt unbedingt das neue Formular aus ("alte" Formulare können nicht akzeptiert werden, da ansonsten zur Bearbeitung wichtige Informationen fehlen)

    Neu: Einreichen auch digital möglich! Infos hier beim Kanton Bern / Zum digitalen Gesuchsformular

  • Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt sein (inkl. Datum und Zeit etc.)

  • Legt bei Einreichung des Gesuches alle erforderlichen Formulare bei.
  • Prüfung der Getränkekarte in Bezug auf den "Sirupartikel": Gemäss Art. 28, GGG (Gastgewerbegesetz Kanton Bern), haben Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Es müssen drei konkrete, alkoholfreie Getränke auf der Getränkekarte aufgeführt sein ( Angaben wie zum Beispiel "diverses Mineral" kann nicht akzeptiert werden und erfüllt die Vorschriften nicht) 
  • Beachtet, dass die Kosten für die Bewilligung von der Stadt in Rechnung gestellt werden. Für die Infrastrukturkosten (Anteil Stromgebühren, WC-Anlagen, Platzmiete, etc.) werdet ihr nach der Fasnacht von der LFG eine Rechnung erhalten.

Alle erforderlichen Unterlagen (Fragebogen der Stadt Langenthal, Beilage zum Gesuch, Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung, Jugendschutzkonzept, Getränkekarte) müssen bis spätestens Freitag, 20. Dezember 2024 vollständig ans Amt für öffentliche Sicherheit, Polizeiinspektorat, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) eingereicht werden. Bitte beachtet, dass unvollständige Gesuche retourniert werden müssen und nicht bearbeitet werden können,

Wir danken für die Kenntnisnahme und wünschen euch eine gute Vorbereitungszeit.

Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Vorfasnächtliche Grüsse

Büro LFG

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Lieferanten

Verschiedene Lieferanten in der Schweiz empfehlen sich für den Bezug von Mehrweggeschirr (aus Kunststoff):

Swiss Cup Service GmbH

Schulhausstrasse 5a
3800 Interlaken 
+41 33 822 05 04
www.swisscupservice.ch

Cygnet GmbH

/ Hauptsitz
Wisental
9203 Niederwil
+41 71 393 12 90

Cygnet GmbH

/ Niederlassung
Route de Bulle 41
1696 Vuisternens-en-Ogoz
+41 26 437 12 90
www.cupandmore.ch

Cup Systems AG

Tramstrasse 66 
4142 Münchenstein 
+41 61 333 13 60 
www.cupsys.ch

Fotra GmbH I Catering & Events

Niklaus-Wengi-Str. 36
CH-2540 Grenchen
032 654 60 70
www.fotra.ch

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